Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Gilgaustraße

Absolutes Halteverbot im Mündungsbereich des Getränkemarkt-Parkplatzes

Seit einigen Wochen gilt vor dem Getränkemarkt auf der Gilgaustraße ein absolutes Halteverbot. Zuvor galt ein eingeschränktes Halteverbot zu bestimmten Uhrzeiten.

Die Zufahrt und Ausfahrt am Parkplatz des Getränkemarktes führte durch rücksichtsloses Parken im Mündungsbereich in der Vergangenheit sehr häufig zu brenzeligen Situationen. 
Das Halteverbot ist notwendig, damit die Belieferung des Supermarktes durch sehr lange Lkw gewährleistet ist. Die Lkw brauchen Rangierraum, um die Kurve in die Einfahrt des Marktplatzes fahren zu können. Würde vor dem Getränkemarkt geparkt, könnten die Laster nicht auf den Marktplatz fahren.
Daher galt bislang ein eingeschränktes Halteverbot zu den Lieferzeiten.

Für die Verkehrssicherheit ist das absolute Halteverbot hilfreich, da durch rücksichtsloses Falschparken die Einfahrt und Ausfahrt am Getränkemarkt-Parkplatz erschwert ist. Um aus der engen Zufahrt herauszufahren, war man gezwungen einen großen Bogen bis in die Gegenspur zu fahren. Das führte häufig zu Stillstand auf der Gilgaustraße, besonders wenn auch Autos aus dem Elsterweg abbogen.

Auf das neue absolute Halteverbot haben sich alle Parteien der Bezirksvertretung Köln bei einem Ortstermin mit der Verwaltung und den Geschäftsleuten geeinigt.

Bleibt zu hoffen, dass das Verbot eingehalten wird.
Sowohl die Firma Hein als auch die örtliche CDU macht mit Flugblättern auf die Situation aufmerksam.

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