Bürger sollen "Wutpunkte" benennen

Neue Rechtslage zur Geschwindigkeitsüberwachung

Bislang durften die Ordnungsbehörden Geschwindigkeitsüberprüfungen an Gefahrenstellen durchführen, wenn eine Unfallhäufung vorlag oder eine schutzwürdige Einrichtung, wie z.B. Schule, Kita, Spielplatz, Seniorenheim, gegeben war.

Das waren in Köln bislang 31 stationäre Standorte und 7 mobile Radarwagen sowie 1 mobile Blitztonne.

Seit Mitte Juli 2013 werden die Möglichkeiten flexibler und die Anliegen der Bürger sollen verstärkt eingebunden werden.

Im Einzelnen bedeutet dies:

 

Der Begriff Gefahrenstelle bedeutet nicht mehr nur Unfallhäufung und schutzwürdige Einrichtung, sondern wird erweitert um:
 
1.     Orte, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern benutzt werden. Dazu gehören Fußgänger, Radfahrer, Kinder, hilfsbedürftige und ältere Menschen.
2.     Baustellen und straßenbauliche Engpässe.
3.     Orte, an denen häufig Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung festgestellt werden (ohne dass es bereits zu Unfällen kam).
 
 
Somit muss nicht mehr erst abgewartet werden bis sich Unfälle ergeben, sondern es kann frühzeitig dort kontrolliert werden, wo Gefahren bestehen und zu schnell gefahren wird. Ziel ist nicht mehr der Schutz der Örtlichkeit, sondern der Schutz der Verkehrsteilnehmer.
 
Da die Bürger vor Ort diese gefährlichen Orte und Steckenabschnitte am besten kennen, sollen sie solche "Wutpunkte" der Stadtverwaltung melden.
 
Diese werden dann mittels Messungen mit einem Seitenradargerät überprüft. In Übereinkunft mit der Polizei wird die Einrichtung einer neuen Messstelle bei einer Übertetungsquote von 20% gerechtfertigt. Sollte eine Ablehnung erfolgen, besteht aber immer noch die Möglichkeit zur Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel. Durch das Anzeigen der gefahrenen Geschwindigkeit wird das Fehlverhalten vor Augen geführt und erzielt so einen erzieherischen Effekt.
 
Auf der Internetseite der Stadt Köln wird tagesaktuell über die Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung informiert:

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